Wichtiger Hinweis: Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Trip SmartHacks und unseren Kunden über Architektur- und Stadtplanungsleistungen.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Trip SmartHacks, Weberstraße 5, 04105 Leipzig (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Architektur- und Stadtplanungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
(2) Soweit anwendbar, gelten die Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI):
(3) Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
(1) Das Honorar richtet sich nach der HOAI, soweit diese anwendbar ist, oder nach schriftlicher Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Terminverschiebungen infolge von Änderungswünschen des Auftraggebers, höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat für die Beschaffung behördlicher Genehmigungen zu sorgen, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand sind.
(3) Bei Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.
(1) Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(1) Alle Planungsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Bei Änderungen an den Planungsunterlagen durch Dritte entfällt die Haftung des Auftragnehmers.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Die Weitergabe von Informationen an zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter und Subunternehmer ist zulässig.
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
(3) Bei Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund sind die erbrachten Leistungen zu vergüten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
(1) Höhere Gewalt befreit beide Vertragsparteien für die Dauer ihrer Einwirkung von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks und behördliche Anordnungen.
(3) Die betroffene Vertragspartei hat die andere unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt zu informieren.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, auftretende Streitigkeiten zunächst außergerichtlich beizulegen.
(2) Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, ist eine Mediation oder ein Schiedsverfahren möglich.
(3) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Leipzig.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
Trip SmartHacks
Weberstraße 5
04105 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 9423639252
E-Mail: [email protected]